Gemeinsam mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und dem Waldbauernverband hat der MR Steinfurt eine Tochtergesellschaft gegründet, um einen Service für private Waldbesitzer aufzubauen. Die Naturstoff- und Dienstleistungszentrale Land und Forst (NLF GmbH) organisiert Waldarbeiten, stellt eine Spezialsoftware für Holzlogistik bereit und übernimmt die Geschäftsführung für Forstbetriebsgemeinschaften.
Spezial-Software für Holz-Logistik
Eine praxiserprobte Software für Holz-Logistik ermöglicht eine effiziente und kostengünstige Abwicklung und Abrechnung rund um die Waldbewirtschaftung. Die Software steht über einen zentralen Server der NLF den angeschlossenen Revierförstern zur Verfügung. Über eine mobile Datenerfassung im Wald stehen Abrechnungsdaten schnell und zuverlässig allen Beteiligten zur Verfügung. Auch der Datenfluss vom Waldbesitzer zum Holzaufkäufer ist durch die moderne EDV-Lösung deutlich beschleunigt und vereinfacht worden. Die Software des österreichischen Herstellers Latschbacher verfügt auch über ein Modul für Vereinsmanagement und kann an die speziellen Bedürfnisse der Anwender angepasst werden.
Mehrwertsteuer-Ersparnis bei Lohnunternehmer-Rechnung
Forstliche Lohnunternehmer und Holztransporteure werden durch die NLF GmbH in Absprache mit Förster und Waldbesitzer beauftragt. Als GmbH ist die MR-Tochter Vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Rechnungssumme jedoch netto an den Waldbauern weitergeben. Daraus ergibt sich für pauschalierende Landwirte ein erheblicher Kostenvorteil im Vergleich zum ursprünglichen Abrechnungssystem. Edzard Bornemann rechnet für einen Festmeter motormanuell geschlagenes Rohholz mit Kosten von rund 25 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer. Der Waldbesitzer spare also fast 5 Euro pro Festmeter, rechnet der Forstingenieur vor.
Abschlagzahlung für Einschlagarbeiten
Viele grundwassernahe Böden können nur bei Frost von den schweren Rückefahrzeugen befahren werden. Bei milder Winterwitterung liegen nicht selten bis zu 8 Monate zwischen Einschlag, Rücken und Abtransport des Rohholzes. Die Leistungen können vom Lohnunternehmen üblicherweise erst dann in Rechnung gestellt werden, wenn das Holz zu den Transportsammelplätzen „gerückt“ ist. Die Unternehmen müssen immer wieder mit Liquiditätslücken klarkommen. Von der NLF erhält der Lohnunternehmer eine Abschlagzahlung von durchschnittlich 70 % für seine Leistungen. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende, wenn das Rohholz verkauft ist. Die NLF verrechnet die Kosten für den forstlichen Lohnunternehmer mit den Einnahmen aus dem Holzverkauf und vereinfacht damit die Zahlungsflüsse.

